Zu Lebzeiten vorsorgen
In der Regel besteht eine Grabanlage zwischen 15 - 30 Jahren.
In dieser Zeit kann viel geschehen:
Zweitbestattungen
Reinigung
Schriftfarbe und Ornamentik nachtönen
Vandalismusschäden
naturgegebene Schäden z. B. Erdsenkungen
Wer kümmert sich darum?
Laut den allgemeinen Friedhofssatzungen sind die Hinterbliebenen in der Sicherheitspflicht.
Wir sind Mitglied in der Netzwerk Stein-Genossenschaft, die seit 1971 in Baden-Württemberg besteht. In einer individuell zusammengestellten Vereinbarung können Sie alles genau regeln. Von der Auswahl des Grabmales bis zum Entfernen bei Ablauf der Ruhezeit, mit sämtlichen anfallenden Arbeiten. Von der regelmäßige Reinigung bis hin zum Reparieren bei Bedarf.
Dies ist auch möglich bei schon bestehenden Anlagen.
Wir informieren Sie gerne unverbindlich und machen Ihnen ein Angebot.